Für den Anspruch auf SGB V Leistungen ist keine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege wird zur Bearbeitung bei der Krankenkasse eingereicht, nach Genehmigung durch die Krankenkasse, kann die verordnete Behandlung durchgeführt werden.
Die Kosten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Das können wir für Sie tun.
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Anlegen und wechseln von Wundverbänden
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Versorgung von chronischen Wunden
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Medikamentengabe (vorbereiten und / oder verabreichen)
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Verabreichung von Injektion (z.B. Insulin)
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An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
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Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Pulskontrolle
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Katheterisierung
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und weitere Maßnahmen

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Constantiner Pflegeteam
Inh. Andre Wehner
PDL: Rabea Dudziak
Kronenstraße 35
44625 Herne
Öffnungszeiten:
Mo. Di. Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. Fr. 08:00 - 13:00
sowie nach Vereinbarung
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